Bootshaut-Garantie 5-Jahre

Herstellergarantie 5 Jahre Bootshaut für Faltboote

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

die Bootshäute werden mit größter Sorgfalt und nach geltenden europäischen Vorschriften produziert.
Sollte die Bootshaut wider Erwarten Fehler aufweisen, sichert Sie die Hersteller-Garantieerklärung zusätzlich ab.

Allen Kunden (Verbraucher wie Unternehmen), die eine Bootshaut unmittelbar von uns erworben haben,
wird eine Herstellergarantie von fünf Jahren gewährt.

Selbstverständlich wickeln wir für Sie mögliche Garantiefälle ab und verweisen nicht an den Hersteller.
Sie haben also die Wahl, ob Sie direkt mit dem Hersteller den Garantieanspruch geltend machen wollen oder über uns.

Inhalt der Hersteller Garantie:

1. Garantieschutz
Wir garantieren dem Verbraucher und/oder dem Unternehmer, dass die Bootshäute

über die in ihren Leistungs/Artikelbeschreibungen zugesicherten Eigenschaften verfügen und frei von

Konstruktionsfehlern, Material und Herstellungsmängeln sind. Maßgeblich sind der Stand der Technik

und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Herstellung des Produkts.

Die Garantie erstreckt sich auf Material- und Produktionsfehler.

Die Garantie wird dadurch begrenzt, dass durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der

Bootshaut ein gebrauchsbedingter Verschleiss eintritt.

2. Garantiebedingungen

Die Garantiezusage gilt unter folgenden Bedingungen:

• Dem sachgemäßen Gebrauch

• der Wartung und Pflege

• der Vermeidung von chemischen und physikalischen Einwirkungen sowie des Einsatzes von

ungeeigneten Reinigungs und Putzmitteln und den Einsatz von ungeeignetem Werkzeug und

scharfkantigen Gegenständen;

• dem Unterlassen von eigenmächtig vorgenommenen An und Umbauten, sofern die Bootshaut

dadurch erheblich verändert wird

• dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Bootshaut
3. Garantieleistungen

Die Garantie umfasst im Falle eines Defekts oder Mangels an der Bootshaut nach billigem Ermessen eine kostenfreie Reparatur oder eine kostenfreie Ersatzteillieferung oder vollständige Ersatzlieferung

des gleichartigen oder entsprechenden Produkts.
Wir behalten uns vor, die Garantieleistung dem technischen Fortschritt gemäß anzupassen.

Kosten für Montage, Demontage und den Transport sowie Spesen, Porto und dergleichen sind von der

Garantie ausgenommen. Auch Folgeschäden, Betriebsausfallschäden und Gewinnverluste, die auf ein defektes

oder mangelhaftes Produkt zurückzuführen sind, werden nicht von der Garantiezusage erfasst.

4. Garantieausschluss und Garantienachweis

Der Anspruch auf Garantieleistungen besteht nur, wenn innerhalb der Garantiezeit, spätestens jedoch

bis zum Ende des dem Garantieendzeitpunkt folgenden Werktages,  wir über den Garantieanspruch
informiert wurden.  Eine tagesgenaue zur Verfügung-Stellung ist somit nicht erforderlich.

5. Garantiebeginn

Die Garantiezeit von fünf Jahren beginnt mit der endgültigen Übergabe der Bootshaut an den Verbraucher.

6. Andere Ansprüche

Die Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte der Verbraucher, insbesondere

die Rechte aus § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz) bei Mangelhaftigkeit

der Bootshaut nicht ein; die gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von Bootshaut-Garantie.

Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die Garantie nicht eingeschränkt.


Garantiegeber:  Christian Pohl;  Jung-Stilling-Str. 49,  44867 Bochum